kurz & bündig
Wie werde ich Mitglied der Burgergesellschaft?
Um Aufnahme in die Burgergesellschaft kann ersuchen:
Wer Burger oder Burgerin von Bern ist und keiner burgerlichen Korporation (Gesellschaft/Zunft) angehört und wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wer der Burgergesellschaft beizutreten wünscht, richtet ein schriftliches Gesuch an die Stubenschreiberei zu Handen des Vorgesetztenbottes.
Über die Aufnahme in die Burgergesellschaft entscheidet das Grosse Bott auf Antrag des Vorgesetztenbottes.
Wer ist Bernburger?
Zur Burgergemeinde gehört man durch Abstammung oder Adoption. Neuen Bewerber/innen kann das Burgerrecht, auf ein entsprechendes Gesuch hin, erteilt werden.
- Schriftliche Anmeldung und Einreichung eines Lebenslaufs mit Motivationsschreiben bei der Stubenschreiberei zu Handen des Vorgesetztenbottes.
- Danach Prüfung durch das Vorgesetztenbott und Beschluss über das weitere Vorgehen.
- Bei positivem Beschluss des Vorgesetztenbottes, Anmeldung bei der Burgergemeinde (Burgerkanzlei).
- Die Burgerkommission prüft das Gesuch aus Sicht der Burgergemeinde. Zwischen Vertretenden der Burgerkommission und den Gesuchstellenden wird ein persönliches Einburgerungsgespräch geführt.
- Beschlussfassung in der Burgerkommission über die Weiterführung des Verfahrens und Antragstellung an den Kleinen Burgerrat.
- Über das Gesuch wird im Kleinen Burgerrat und anschliessend im Grossen Burgerrat abschliessend befunden.